Allgemeine Versandbedingungen

BAUNIR Import Export e.K.

ALLGEMEINE VERSANDBEDINGUNGEN

 1.⁠ ⁠Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die von BAUNIR Import Export e.K. angebotenen Transport- und Versanddienstleistungen, insbesondere für Sendungen zwischen Deutschland und Guinea.

Je nach vereinbarter Leistung kann BAUNIR die Abholung in Deutschland, die Annahme im Lager, den internationalen Transport, die vereinbarten Zollabfertigungsformalitäten sowie die Bereitstellung der Waren im BAUNIR-Lager in Guinea übernehmen.

 2.⁠ ⁠Angaben des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zum Absender, Empfänger, Inhalt der Sendung, Anzahl der Packstücke, Gewicht, gegebenenfalls Abmessungen sowie zur Art und, soweit erforderlich, zum Wert der Waren zu machen.

Der Kunde muss außerdem alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für den Transport und die Zollabfertigung erforderlich sind.

 3.⁠ ⁠Verpackung

Der Kunde muss die Ware entsprechend ihrer Art und den üblichen Transportbedingungen ordnungsgemäß verpacken.

Zerbrechliche Gegenstände müssen ausreichend geschützt werden.

BAUNIR kann eine offensichtlich unzureichend verpackte Sendung ablehnen oder verlangen, dass sie vor der Übernahme ordnungsgemäß verpackt wird.

 4.⁠ ⁠Verbotene, gefährliche und nicht deklarierte Waren

Es ist strengstens untersagt, BAUNIR Waren zu übergeben, deren Besitz, Transport, Ausfuhr oder Einfuhr gesetzlich verboten ist.

Es ist ebenfalls untersagt, die tatsächliche Art einer Ware vorsätzlich zu verschweigen oder falsche beziehungsweise irreführende Angaben zu machen.

Hierzu zählen insbesondere Betäubungsmittel, Sprengstoffe, nicht zugelassene Waffen oder Munition, gestohlene oder gefälschte Waren sowie nicht deklarierte gefährliche oder gesetzlich besonders geregelte Stoffe und Waren.

Gefährliche Waren oder Waren, die besonderen gesetzlichen Vorschriften unterliegen, müssen BAUNIR vor der Übernahme ausdrücklich mitgeteilt werden.

Der Absender haftet im gesetzlich zulässigen Umfang für Folgen, die insbesondere aus vorsätzlich falschen Angaben, unvollständigen Angaben, dem Verschweigen verbotener oder gefährlicher Waren oder aus der Vorlage falscher, gefälschter oder unrichtiger Unterlagen entstehen.

Der Absender kann insbesondere verpflichtet sein, Schäden und Kosten zu tragen, für die er gesetzlich verantwortlich ist und die unmittelbar aus diesen Pflichtverletzungen entstehen.

Stellt BAUNIR fest, dass eine Sendung verbotene, gefährliche oder falsch deklarierte Waren enthält, kann BAUNIR den Transport verweigern oder aussetzen und die gesetzlich zulässigen oder vorgeschriebenen Maßnahmen treffen.

Ist BAUNIR gesetzlich verpflichtet, mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten oder diesen Informationen, Unterlagen oder Waren zur Verfügung zu stellen, ist BAUNIR berechtigt, dieser Verpflichtung nachzukommen.

Eine mögliche strafrechtliche, zollrechtliche oder verwaltungsrechtliche Verantwortlichkeit des Absenders wird von den zuständigen Behörden nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen beurteilt.

 5.⁠ ⁠Kontrolle des Inhalts

BAUNIR kann vom Kunden verlangen, den Inhalt einer Sendung offenzulegen oder näher zu beschreiben, soweit dies aus Sicherheitsgründen, für den Transport, für Zollformalitäten oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.

Die Annahme einer Sendung durch BAUNIR bedeutet nicht automatisch, dass BAUNIR bestätigt, dass ihr Inhalt allen gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Der Kunde bleibt im gesetzlich vorgesehenen Umfang für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich.

 6.⁠ ⁠Preise und Zollabfertigung

Es gilt der Preis, der im Angebot, in der Buchung oder in der Rechnung von BAUNIR angegeben ist.

Wenn BAUNIR angibt, dass die Zollabfertigung in Guinea im Preis enthalten ist, gehört diese im Rahmen der im Angebot oder in der Rechnung beschriebenen Leistung zum vereinbarten Leistungsumfang.

 7.⁠ ⁠Zahlung

Der Kunde kann in Deutschland bei der Übernahme der Sendung oder später nach den von BAUNIR akzeptierten Zahlungsbedingungen bezahlen.

Sämtliche fälligen Beträge müssen jedoch vollständig bezahlt sein, bevor die Ware dem Empfänger in Guinea ausgehändigt wird.

Sind fällige Beträge noch offen, kann BAUNIR die Herausgabe der Ware im gesetzlich zulässigen Umfang zurückhalten.

 8.⁠ ⁠Ankunft und Abholung in Guinea

Nach Ankunft der Ware, Abschluss der erforderlichen Formalitäten und Bereitstellung der Ware informiert BAUNIR den Kunden oder Empfänger.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Ware vom Empfänger im BAUNIR-Lager in Guinea abgeholt.

BAUNIR kann vor der Herausgabe der Ware Angaben zur Sendung sowie einen geeigneten Identitätsnachweis verlangen.

 9.⁠ ⁠Lagerung

Der Empfänger erhält ab der Mitteilung, dass die Ware im BAUNIR-Lager in Guinea zur Abholung bereitsteht, 7 Kalendertage kostenlose Lagerung.

Ab dem 8. Kalendertag können Lagerkosten nach dem dem Kunden mitgeteilten BAUNIR-Tarif berechnet werden.

Bei der Berechnung können insbesondere die Warenkategorie, das Volumen und der von der Ware beanspruchte Lagerplatz berücksichtigt werden.

Fällige Lagerkosten müssen vor der Herausgabe der Ware bezahlt werden.

Die Überschreitung der kostenlosen Lagerfrist führt nicht dazu, dass BAUNIR automatisch Eigentümer der Ware wird.

10.⁠ ⁠Transportzeiten

Als voraussichtlich angegebene Transportzeiten stellen keine Garantie für die Ankunft an einem bestimmten Datum dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Zollkontrollen, Hafenabfertigungen oder andere Umstände, die den Transport beeinflussen, können zu Verzögerungen führen.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

11.⁠ ⁠Verlust, Beschädigung und Haftung

Die Haftung von BAUNIR bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung richtet sich nach den für den jeweiligen Transport geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Diese Bedingungen schließen eine Haftung nicht aus und beschränken sie nicht, soweit ein Ausschluss oder eine Beschränkung gesetzlich unzulässig ist.

12.⁠ ⁠Reklamationen

Bei Verlust, Beschädigung oder Problemen bei der Übergabe sollte der Kunde BAUNIR so schnell wie möglich informieren.

Soweit möglich, sollte der Kunde die Sendungsnummer sowie alle Informationen und Nachweise zur Verfügung stellen, die zur Identifizierung der Sendung und zur Dokumentation des Problems erforderlich sind.

Die gesetzlichen Rechte und Fristen bleiben unberührt.

13.⁠ ⁠Datenschutz

Personenbezogene Daten, die für die Buchung, den Transport, die Sendungsverfolgung, administrative und zollrechtliche Formalitäten sowie die Übergabe der Waren erforderlich sind, werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung von BAUNIR.

14.⁠ ⁠Gesetzliche Bestimmungen

Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Verbraucherschutz sowie zum nationalen und internationalen Transportrecht, bleiben unberührt.